3 Unternehmensrichtlinien
3.1 Anti-Diskriminierungsrichtlinie
Präambel
Unser Unternehmen bekennt sich zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und des Respekts gegenüber allen Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden in unserem Unternehmen nicht toleriert. Diese Richtlinie dient dazu, klare Vorgaben und Maßnahmen zum Umgang mit Diskriminierung und Belästigung festzulegen, um ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position oder Vertragsart, sowie für alle externen Partner und Dienstleister unseres Unternehmens.
2. Definitionen
- Diskriminierung: Jede Ungleichbehandlung oder Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Belästigung: Ungewollte, herabwürdigende oder feindselige Handlungen oder Äußerungen, die eine Person in ihrer Würde verletzen und ein unangenehmes Arbeitsumfeld schaffen.
- Sexuelle Belästigung: Jede Form von unerwünschtem, sexuell bestimmtem Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.
3. Grundsätze
- Gleichbehandlung: Alle Mitarbeitenden werden fair und gleich behandelt, unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Hintergründen.
- Respekt und Würde: Jeder Mensch hat das Recht, in einem respektvollen und würdevollen Umfeld zu arbeiten.
- Keine Toleranz für Diskriminierung und Belästigung: Jegliche Form von Diskriminierung oder Belästigung wird nicht geduldet und konsequent geahndet.
4. Verhaltensanforderungen
- Respektvoller Umgang: Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich respektvoll und fair zu verhalten und die Vielfalt im Unternehmen zu schätzen.
- Meldung von Vorfällen: Mitarbeitende, die Diskriminierung oder Belästigung erleben oder beobachten, sind angehalten, diese Vorfälle unverzüglich zu melden.
- Vertraulichkeit: Meldungen von Diskriminierung und Belästigung werden vertraulich behandelt. Die Identität der Betroffenen wird geschützt.
5. Beschwerdeverfahren
- Meldung: Diskriminierungs- oder Belästigungsvorfälle können mündlich oder schriftlich bei einer dafür benannten Ansprechperson oder über ein anonymes Meldesystem gemeldet werden.
- Untersuchung: Jede Meldung wird unverzüglich, gründlich und fair untersucht. Die Untersuchung wird von speziell geschultem Personal durchgeführt.
- Maßnahmen: Bei bestätigten Vorfällen werden angemessene Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen über Schulungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen können.
6. Unterstützung und Schutz der Betroffenen
- Unterstützungsangebote: Betroffene von Diskriminierung und Belästigung erhalten Unterstützung, beispielsweise durch Beratung, Mediation oder psychologische Hilfe.
- Schutz vor Repressalien: Mitarbeitende, die Diskriminierung oder Belästigung melden, sind vor jeglichen negativen Konsequenzen geschützt.
7. Präventionsmaßnahmen
- Schulungen: Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden, um das Bewusstsein für Diskriminierung und Belästigung zu schärfen und rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern.
- Sensibilisierung: Informationskampagnen und Workshops zur Förderung eines respektvollen und inklusiven Arbeitsumfelds.
- Überprüfung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Richtlinie sowie der internen Prozesse zur Sicherstellung der Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze.
8. Schlussbestimmungen
Diese Anti-Diskriminierungsrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie. Verstöße gegen diese Richtlinie werden konsequent geahndet.
3.2 Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Unser Verhaltenskodex für Mitarbeitende basiert auf den Prinzipien des Respekts, der Fairness und der Chancengleichheit und dient als Leitlinie für das Verhalten aller Beschäftigten im Unternehmen.
- Respektvoller Umgang: Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihre Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden sowie Partner respektvoll und höflich zu behandeln. Beleidigende, diskriminierende oder belästigende Äußerungen und Handlungen werden nicht toleriert.
- Gleichbehandlung: Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ist streng verboten. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, Gleichbehandlung aktiv zu fördern.
- Vertraulichkeit und Integrität: Informationen über Diskriminierungsvorfälle sind vertraulich zu behandeln. Mitarbeitende sollen sich an alle internen Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Diskriminierung halten.
- Zusammenarbeit und Unterstützung: Mitarbeitende sollen sich gegenseitig unterstützen und ein inklusives Arbeitsumfeld fördern. Dies schließt die Teilnahme an Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen ein.
- Meldung von Verstößen: Mitarbeitende, die Diskriminierung oder Belästigung erleben oder beobachten, sind verpflichtet, diese Vorfälle zu melden. Es wird kein Nachteil daraus entstehen, wenn Diskriminierung gemeldet wird.
- Verantwortung und Vorbildfunktion: Besonders Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und tragen eine besondere Verantwortung, die Prinzipien des Verhaltenskodex zu wahren und ihre Teams entsprechend zu leiten.
Durch die Einhaltung dieses Verhaltenskodex tragen alle Mitarbeitenden zur Schaffung eines positiven und respektvollen Arbeitsumfelds bei.
3.3 Sanktionen bei Verstößen gegen das AGG
Unser Unternehmen nimmt Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sehr ernst. Sanktionen werden konsequent und fair angewendet, um die Rechte aller Mitarbeitenden zu schützen und Diskriminierung vorzubeugen.
- Untersuchung: Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das AGG wird eine gründliche und faire Untersuchung eingeleitet. Alle beteiligten Parteien werden angehört, und relevante Beweise werden gesammelt.
- Abmahnung: Bei bestätigten Verstößen kann eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen werden. Diese dient als formelle Warnung und dokumentiert den Vorfall.
- Disziplinarmaßnahmen: Weitere Disziplinarmaßnahmen können je nach Schwere des Verstoßes verhängt werden. Dazu gehören Versetzungen, Gehaltskürzungen oder die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen.
- Kündigung: In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für fristlose Kündigungen.
- Schadensersatz: Betroffene Mitarbeitende haben das Recht, Schadensersatz und Entschädigung für erlittene Diskriminierung zu verlangen. Das Unternehmen unterstützt die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitierung der betroffenen Mitarbeitenden können ergriffen werden, um das Arbeitsklima zu verbessern und Vertrauen wiederherzustellen.
- Prävention: Zusätzlich zu den Sanktionen werden Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung verstärkt, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Dazu gehören regelmäßige Schulungen und Workshops.
Die Anwendung dieser Sanktionen zeigt unser Engagement für ein diskriminierungsfreies und inklusives Arbeitsumfeld. Alle Mitarbeitenden werden ermutigt, Verstöße zu melden und das AGG aktiv zu unterstützen.