10 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
10.1 Rolle der Unternehmensleitung
Die Unternehmensleitung trägt die höchste Verantwortung für die Implementierung und Durchsetzung der Richtlinien zur Gleichbehandlung und Inklusion. Sie ist dafür zuständig, eine klare Vision und ein Engagement für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu kommunizieren. Dazu gehört die Genehmigung und Unterstützung der relevanten Richtlinien und Maßnahmen sowie die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und Mittel. Die Unternehmensleitung sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden über die Bedeutung der Gleichbehandlung informiert sind und unterstützt die Umsetzung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Außerdem wird die Unternehmensleitung regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen und Ergebnisse der Überprüfungen informiert. Sie ist verantwortlich für die Entscheidung über wesentliche Änderungen und Anpassungen der Strategien und stellt sicher, dass die Gleichbehandlungsprinzipien in alle Unternehmensabläufe integriert werden.
10.2 Zuständigkeiten der Personalabteilung
Die Personalabteilung / AGG-Beauftragte (Nadine Lebens) ist für die operative Umsetzung der Richtlinien zur Gleichbehandlung und Inklusion verantwortlich. Sie übernimmt die Aufgaben der Organisation und Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden. Zudem koordiniert sie das Beschwerdeverfahren und stellt sicher, dass alle Beschwerden gemäß den festgelegten Prozessen behandelt werden. Die Personalabteilung / AGG-Beauftragte ist Ansprechpartner für Mitarbeitende, die Unterstützung oder Beratung benötigen, und bietet Hilfe bei der Konfliktlösung an. Sie überwacht die Einhaltung der Gleichbehandlungsrichtlinien und erstellt regelmäßige Berichte über Vorfälle und Maßnahmen. Bei Bedarf arbeitet die Personalabteilung eng mit externen Beratern und Experten zusammen, um sicherzustellen, dass die Richtlinien den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Best Practices berücksichtigt werden.
10.3 Aufgaben der Vertrauenspersonen und Ansprechstellen
Vertrauenspersonen und Ansprechstellen spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Mitarbeitenden und der Umsetzung der Richtlinien zur Gleichbehandlung. Ihre Aufgaben umfassen das Bereitstellen eines sicheren und vertraulichen Rahmens für die Meldung von Diskriminierungsvorfällen. Sie nehmen Beschwerden entgegen, hören die betroffenen Mitarbeitenden an und leiten die Informationen an die zuständigen Stellen weiter. Die Vertrauenspersonen sind auch dafür verantwortlich, die Mitarbeitenden über die nächsten Schritte im Beschwerdeverfahren zu informieren und Unterstützung während des gesamten Prozesses anzubieten. Sie arbeiten eng mit der Personalabteilung zusammen, um sicherzustellen, dass alle Beschwerden fair und gemäß den Unternehmensrichtlinien bearbeitet werden. Darüber hinaus nehmen sie an regelmäßigen Schulungen teil, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.